Steuerberater
Als Steuerberater unterstützen Sie wirkungsvoll Ihre Mandaten auch in Immobilienangelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere die Kaufpreisaufteilung für die Gebäudeabschreibung, Einlage und Entnahme von Betriebsvermögen, Prüfung der Einheitsbewertung bei der Grundsteuer sowie bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das Finanzamt ermittelt hier ohne Ortsbesichtigung und individueller Objektfaktoren nach einem typisierten Bewertungsverfahren den Immobilienwert. In über 60 % aller Fälle ist dieser Grundbesitzwert zu hoch! Sparen Sie für Ihre Mandaten steuern durch ein qualifiziertes Gutachten, dass den niedrigen gemeinen Wert nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) überzeugend und nachvollziehbar ausweist und bei Finanzbehörden anerkannt ist. Da ich mich auf die Wertermittlung für steuerliche Zwecke spezialisiert habe, biete ich Ihnen zusätzlich Unterstützung bei der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts an (Formularservice). Damit wird bereits am Anfang für ein optimales Verfahren gesorgt. Sie wissen nicht, ob das Gutachten einen niedrigeren Verkehrswert als vom Finanzamt festgestellt ausweist? Kein Problem. Mit meinem kostengünstigen Wert-Quick-Check gehen Sie auf Nummer sicher. Ich überprüfe für Ihre Mandaten den Grundbesitzwert des Finanzamts, damit keine unnötigen Kosten für ein Gutachten entstehen. Durch meine über 19-jährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf steuerliche Wertermittlungen verfüge ich über Kenntnisse, wie das Finanzamt rechnet. Nutzen Sie meine Expertise und überzeugen Sie Ihre Mandaten durch eine sachkundige, profunde Beratung bei Immobiliensteuern und sparen Sie so für Ihre Kunden bares Geld.
Ihr Nutzen als Steuerberater:
Speziell für Ihre Mandaten habe ich nachfolgende Produkte entwickelt. Ich empfehle zunächst den Wert-Quick-Check und anschließend ein Wert-Gutachten, dass den strengen Prüfungen der Finanzämter stand hält. Meine Gutachten werden durch meine Qualifikation von Finanzämtern anerkannt!
Experten-Tipp:
Auch bei Mandaten, die zunächst nicht von der Erbschaftssteuer betroffen sind, empfehle ich ein Gutachten vom Fachgutachter für steuerliche Wertermitltungen. Bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren werden Steuern fällig. Gut, wenn man gleich ein Gutachten nachweisen kann.